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Die Dossiers des Leo Alexander
Vergessener Jäger der NS-Medizinverbrecher
Es ist Freitag, der 27. Juni 1947. Ein betroffenes Raunen geht durch die dicht besetzten Zuschauerreihen im Nürnberger Justizpalast, als plötzlich der Zeuge Karl Höllenreiner auf den Bereich zustürmt, im dem die Angeklagten sitzen, und dem Wiener Internisten Wilhelm Beiglböck einen Schlag ins Gesicht versetzt. „Dieser Lump hat mein Leben ruiniert“, habe der Zeuge gerufen, berichtet tags darauf die in Wien und Graz erscheinende „Weltpresse“. Der Zwischenfall ereignet sich in einer Verhandlung des als „Nürnberger Ärzteprozess“ bekannten Verfahrens, das seit dem 9. Dezember 1946 läuft.
Zuvor hat der Ankläger Höllenreiter ersucht, auf der Anklagebank jenen Mann zu identifizieren, der an ihm und zahlreichen anderen Leidensgenossen im Konzentrationslager Dachau pseudowissenschaftliche Versuche durchgeführt hatte. Bis zu zwölf Tage mussten die Opfer des Mediziners, vorwiegend aus anderen Lagern überstellte Rom:nja und Sinti:zze, ohne Trinkwasser auskommen, oder bekamen nur Salzwasser zu trinken, berichtet Höllenreiter. Wer nicht mehr mitmachen wollte, sei von Beiglböck mit der sofortigen Exekution bedroht worden.
Ein ebenfalls im Gerichtssaal anwesender korpulenter Mann im eleganten Dreiteiler, mit runder Brille, schütteren dunklen Haaren und Oberlippenbart, erklärt dem Gericht mit ruhigen und kundigen Worten immer wieder den Hintergrund und die dramatischen Folgen der Pseudoexperimente, die von Zeugen geschildert werden. Er betreut die Opfer, die sich zu einer Aussage durchringen können, und die, wie Karl Höllenreiter, der neuerlichen Konfrontation mit ihren Peinigern oft kaum gewachsen sind. Es ist der aus Wien stammende und dort ausgebildete 41jährige Neurologe und Psychiater Leo Alexander, der im Nürnberger Ärzteprozess dem Hauptankläger Telford Taylor als wissenschaftlicher Berater zur Seite steht. Immer wieder erläutert Alexander anhand von drastischen, für viele Zuhörer kaum erträglichen Beispielen, wie Medizin in der NS-Zeit zur verstümmelnden, tödlichen Folter pervertiert ist.
Für Alexander ist seine Rolle in Nürnberg ein Höhepunkt seiner bisherigen Karriere, und besonders seiner Bemühungen, medizinische Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen. Er hat einen weiten, von Wien ausgehenden Weg zurückgelegt bis zu dieser Rolle als Jäger der Folterer und Mörder im Arztkittel. Geboren wurde Alexander 1905 in Wien als erstes von fünf Kindern in eine großbürgerliche jüdische Familie, sein Vater war ein prominenter HNO-Mediziner und Professor an der Medizinischen Fakultät. Nach dem Medizinstudium in Wien, das er im Juni 1929 abschließt, geht Alexander nach Frankfurt am Main, wo er an der Universitätsklinik für Gemüts- und Nervenkranke arbeitet. Im Februar 1933 schifft er sich in Marseille nach China ein, um am Medical College in Peking für ein Jahr eine Gastdozentur zu übernehmen.
Während er in China arbeitet, wird er im Zuge der Rassengesetze aus seiner Position an der Frankfurter Klinik entfernt. Freunde und Kollegen raten ihm angesichts der aktuellen Entwicklungen, besser nicht zurückzukehren. Tatsächlich gelingt es dem jungen Nervenarzt, in die USA zu gelangen, wo er im medizinischen Forschungsbetrieb rasch Fuß fasst. Zunächst arbeitet er am Boston City Hospital und Boston State Hospital und lehrt Neurologie an der Harvard Medical School. 1941 wird er zum Associate Professor für Neuropsychiatrie an der Duke University Medical School in Durham, North Carolina, ernannt. 1936 heiratet er die US-Amerikanerin Phyllis Harrington, mit der er drei Kinder hat.
Bei Eintritt der USA in den Zweiten Weltkrieg meldet er sich für das US Army Medical Corps und wird in England stationiert. Zunächst kümmert er sich vor allem um Soldaten mit schweren Kopfverletzungen oder um Kampf- und Bomberpiloten mit Erschöpfungsdepressionen. Aufgrund seiner Sprach- und Fachkenntnisse wird Alexander unmittelbar nach Kriegsende auf eine Spezialmission in Österreich und Deutschland geschickt. „Zunächst war sein Auftrag, mögliche therapeutische Innovationen zu finden“, erklärt der an der Oxford Brookes University tätige Medizinhistoriker Paul Weindling. Dabei ging es zunächst vor allem darum zu prüfen, ob allenfalls kriegsmedizinische Erkenntnisse von NS-Wissenschaftlern für die Alliierten nützlich sein könnten. Dabei findet Leo Alexander allerdings schon bald auch Evidenz für Kriegsverbrechen unter dem Deckmantel der Medizin, auf die er sich ab diesem Moment konzentriert.
Zu den Schlüsselerlebnissen gehören, so Weindling, „Alexanders Ermittlungen über die Forschung in Dachau, wo er rasch den Verdacht hatte, dass man ihm Märchen darüber erzählte, dass es nur Tier- und keine Menschenversuche gegeben habe.“ Einen Durchbruch in den Recherchen stellt auch die Entdeckung von Geheimdokumenten Heinrich Himmlers in einer Höhle bei Hallein dar, unter denen Alexander zahlreiche Belege für grausame Menschenversuche in KZ findet.
Im Mai und Juni 1945 besucht er Forschungseinrichtungen, Spitäler und KZ in Deutschland und Österreich. Er führt Gespräche mit Überlebenden, Zeugen, ehemaligen KZ- und Anstaltsärzten und Pflegepersonen. Das Ergebnis seiner Untersuchungen besteht aus sieben detaillierten Berichten mit insgesamt mehr als 1.500 Seiten. „Die deutsche Medizin bot ein düsteres Schauspiel“, bringt es Alexander in einem Brief an seine Frau auf den Punkt.
Die Alexander-Dossiers beschreiben beispielsweise die sogenannten „Abkühlungsversuche am Menschen“ im KZ Dachau. Ab August 1942 mussten dabei Opfer in einem Bassin mit zwei Grad kaltem Eiswasser ausharren, geschätzte hundert Menschen wurden so ermordet. Ein Alexander-Report beschreibt Massensterilisierungen und die systematische Ermordung von Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Ein Bericht dokumentiert Experimente in einer Unterdruckkammer, die an Häftlingen in Dachau durchgeführt wurden. Über diese häufig tödlichen Versuche schreibt der Wiener Kurier am 12. Dezember 1946: „Der Folterknecht SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers verbrachte in Dachau ganze Tage lang damit, mit fieberhaftem Sadismus die Hebel der Tiefdruckkammern zu betätigen, in denen die Häftlinge, toll vor Schmerzen, sich selbst zu töten versuchten.“
Den Wiener Internisten Wilhelm Beiglböck, den einzigen österreichischen Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozess, der bereits ab 1933 Mitglied der illegalen NSDAP und ab 1934 der SA war, kennt Leo Alexander nicht nur, weil er ihn verhört und Listen seiner Opfer zusammengetragen hat. Er hat auch mit ihm gemeinsam in Wien studiert. „Er war immer ein Nazi-Rüpel und ich nehme an, dass er das immer noch ist“, schreibt er an seine Frau Phyllis.
Viele der in den umfangreichen Alexander-Dossiers dokumentierten Medizinverbrechen werden im Nürnberger Ärzteprozess thematisiert. „Manchmal scheint es, als hätten sich die Nazis besonders viel Mühe gegeben, praktisch jeden Albtraum wahr werden zu lassen“, schreibt Alexander am Silvestertag 1946 an seine Frau. Mit den 23 Angeklagten – 19 Ärzte, eine Ärztin und drei Nicht-Mediziner – landet nur ein Bruchteil der von Alexander identifizierten Täter auf der Anklagebank. Manche haben sich der Verantwortung durch Flucht entzogen, darunter prominente Medizinverbrecher wie Josef Mengele oder Aribert Heim, andere durch Suizid. Manchen werden in anderen Verfahren angeklagt. Nicht wenige Täter bleiben unbehelligt und können im Nachkriegsdeutschland und -österreich ihre Karrieren nahtlos fortsetzen.
Was die Verteidigung betrifft, so versucht etwa Karl Brandt, der Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und „Euthanasie“-Bevollmächtigte Hitlers, die von ihm verantworteten Krankenmorde schönzureden: „Ich habe nie etwas anderes beabsichtigt und nie etwas anderes geglaubt, als dass diesen armseligen Wesen das qualvolle Dasein abgekürzt wird,“ behauptet er laut Prozessprotokoll. Andere Angeklagte und insbesondere Beiglböcks Verteidiger, der Wiener Anwalt Gustav Steinbauer, argumentieren, Todesfälle seien ein notwendiger Preis für den medizinischen Fortschritt, solche Experimente würden auch in anderen Ländern durchgeführt.
Als Antwort auf derartige Rechtfertigungsversuche ersucht die Anklage Leo Alexander und andere Spezialisten wie den Physiologen Andrew Ivy um eine Expertise über allgemein anerkannte ethische Grundsätze für Versuche an Menschen. Als Richter Harold L. Sebring am 19. August 1947 mit der Verlesung der fast 250 Seiten umfassenden Urteilsbegründung beginnt, enthält diese einen eigenen Abschnitt über „zulässige medizinische Experimente“, der sich wesentlich auf diese Gutachten stützt. Später setzt sich die Bezeichnung „Nürnberg-Kodex“ für diese Prinzipien durch, die vor allem auf die absolut erforderliche Einwilligung von Probanden und ihr Recht abzielen, jederzeit aus dem Versuch aussteigen zu können. Es sind auch aus heutiger Sicht moderne ethische Grundsätze, die klarstellen: Es gibt keine andere Priorität als die der Unversehrtheit des Individuums.
Leo Alexander kehrt nach dem Prozess zurück in die USA und lehrt an der Tufts Medical School in Massachusetts. Der Einsatz von Hypnose und Trance in der Behandlung psychischer Erkrankungen oder die Abhängigkeit von Alkohol und Drogen interessieren ihn besonders, ebenso damals neue Behandlungsmethoden in der Psychiatrie. Früh entschlüsselt er mögliche Krankheitsmechanismen der Multiplen Sklerose und unterstützt die Bostoner Polizei in komplexen Serienkiller-Fällen.
Die Grauen der NS-Verbrechen lassen ihn nie ganz los. In zahlreichen Artikeln beschäftigt er sich auch mit möglichen Erklärungen für die Abkehr von jeder Menschlichkeit. Alles habe, argumentiert Alexander, mit der Akzeptanz des Konzepts begonnen, dass es so etwas wie „lebensunwertes Leben“ gäbe: Das habe die Schleusen geöffnet, bis hin zur Tötung zahlloser Patienten. Er engagiert sich auch für Opfer der NS-Medizin und organisiert unter anderem in den USA Behandlungsmöglichkeiten für Frauen, die im KZ Ravensbrück mit Sulfonamid- und Knochentransplantationsversuchen gequält wurden und an Spätfolgen leiden.
Trotz der internationalen Anerkennung, die der Wien-stämmige Alexander wegen seiner Rolle in Nürnberg und seiner sonstigen wissenschaftlichen Tätigkeit genießt, denken österreichische und deutsche medizinische Fakultäten nicht daran, ihm eine Professur anzubieten. „Ein Grund dürfte sein, dass er durch seine Rolle bei den Nürnberger Prozessen in weiten Teilen der deutschen und österreichischen Ärzteschaft zu einer ‚Persona non grata‘ wurde und als ‚Nestbeschmutzer‘ galt“, sagt der emeritierte Direktor des Max-Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, Heinz Wässle. „Man darf nicht vergessen, dass die Ärzteschaft den höchsten Anteil von NS-Parteimitgliedern hatte.“
Mit beigetragen mag auch die regelrechte Verleumdungskampagne haben, die Beiglböck und sein Anwalt Steinhauser gegen Alexander initiieren, um ihn als überfordert, inkompetent und als willfähriges Instrument der „Siegerjustiz“ darzustellen. Am 20. Juli 1985 stirbt Alexander im 80. Lebensjahr an Krebs. Nachrufe in wichtigen internationalen Medien betonen neben seinen wissenschaftlichen Verdiensten seine Leistungen beim Aufdecken von NS-Medizinverbrechen. In seiner Geburtsstadt Wien hingegen ist der Aufdecker der NS-Medizinverbrechen völlig vergessen.
Protokolle des Nürnberger Ärzteprozesses:
https://nuremberg.law.harvard.edu/transcripts/1-transcript-for-nmt-1-medical-case?seq=766&q=%2A
Alexander-Reports:
Alexander, Leo. The Treatment of Shock from prolonged Exposure to Cold, Especially in Water. Combined Intelligence Objectives Sub-committee, Item No. 24, File No. XXVI-37, pp.1-228, 1945
Alexander, Leo. German Military Neuropsychiatry and Neurosurgery. Combined Intelligence Objectives Sub-committee, Item No. 24, File No. XXVIII-49, pp. 1-138, 1945
Alexander, Leo. Neuropathology and Neurophysiology, Including Electro-Encephalography in Wartime Germany. Combines Intelligence Objectives Sub-committee, Item No. 24, File No. XXVII-1, pp.1-65, 1945
Alexander, Leo. Public Mental Health Practices in German, Sterilization and Execution of Patients Suffering from Nervous or Mental Disease. Combined Intelligence Objectives Sub-committee. Item No. 24, File No. XXVIII-50, pp.1-173, 1945
Alexander, Leo. The Medical School Curriculum in Wartime Germany. Combined Intelligence Objectives Sub-committee. Item No. 24, File No. XXVII-71, pp.1.21, 1945
Alexander, Leo. Methods of Influencing International Scientific Meetings as Laid Down by German Scientific Organizations. Combined Intelligence Objectives Sub-committee. Item No. 24, File No. XVIII-8, pp 1.32, 1945
Miscellaneous Aviation Medical Matters. Combined Intelligence Objectives Sub-committee. Item No. 24, File No. XXIX-21, pp. 1.165, 1945
Andere Publikationen von Leo Alexander:
Alexander, Leo. Ethics of human experimentation. Psychiatric Journal of the University of Ottawa 1976, 1(1-2): 40-46
Alexander, Leo. Destructive and Self-Destructive Trends in Criminalized Society. A Study of Totalitarism. Journal of Criminal Law and Criminology 1949, 39 (5): 553-564
Alexander, Leo. War Crimes and Their Motivation: The Socio-Psychological Structure oft he SS and the Criminalization of Society. Journal of criminal Law and Criminology 1948, 39(3):298-326
Alexander, Leo. Medical Science under dictatorship. The New England Journal of Medicine 1949, xx, 39-47
Publikationen über Leo Alexander:
Gallin, Stacey; Bedzow, Ira. Bioethics and the Holocaust. A Comprehensive Study in How the Holocaust Continues to Shape the Ethics of Health, Medicine and Human Rights. Springer 2022
Jürgen Peter. Der Nürnberger Ärzteprozess im Lichte seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke. 3.. Auflage. LIT Verlag 2013
Mitscherlich, Alexander; Mielke, Fred. Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumentes des Nürnberger Ärzteprozesses, 3. Auflage, 1978
Peiffer, Jürgen. Phases in the Postwar German Reception oft he „Euthanasia Program“ (1939-1945) Involving the Killing oft he Mentally Disabled and its Exploitation by Neuroscientists. Journal oft he History of Neuroscience 2006, 15:210-244
Platen-Hallermund, Alice. Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. Verlag der Frankfurter Hefte 1948
Schmidt, Mathias; Nebe, Julia; Westemeier, J. Das Problem der Verantwortung in der Wissenschaft am Beispiel der Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozess. In: Groß, Dominik; Nebe, Julia. Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung. Die wissenschaftshistorische Perspektive. kassel university press 2018
Schmidt, Ulf. Justice at Nuremberg. Leo Alexander and the Nazi Doctor’s Trial, Palgrave Macmillan 2004
Shevell, Michael I. Neurology’s witness to history. The Combined Intelligence Opertive Sub-Commmittee Reports of Leo Alexander. Historicla Neurology 1996, 47(4)
Shuster, Evelyne. American Doctors at the Nuremberg Medical Trial. American Journal for Public Health 2018, 108(1): 47-52
Shuster, Evelyne. Fifty Years Later: The Significance oft he Nuremberg Code. The New England Journal of Medicine 1997; 337:1436-1440
Weindling, Paul. „Unser eigener ‚österreichischer Weg‘“: Die Meerwasser-Trinkversuche in dachau 1944. In: Österreichische Ärzte und Ärztinnen im Nationalsozialismus, herausgegeben von Herwig Czech und Paul Weindling im Auftrag des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands, Wien 2017
Weindling, Paul From the Nuremberg „Doctors Trial“ tot he Nuremberg Code, Wiener Klinische Wochenschrift 2018, Ausgabe 180
Weindling, Paul. The Nuremberg Trials and their legacy for the rights of patients and research subjects. Denning Law Journal 2015, 27(258-278)
Weisleder, Pedro. Leo Alexander’s Blueprint of the Nuremberg Code. Pediatric Neurology 2022, 126:120-12
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Kommentare
Danke für diesen so genau recherchierten Bericht - längst sollte in Wien eine Straße bzw. ein Platz nach Prof. Dr. Alexander benannt sein oder ein Stipendium für sich der Menschlichkeit besonders verpflichtet fühlenden ForscherInnen!