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150 Jahre Zentralfriedhof
Keine ewige Ruhe für den Bürgermeister
Die (teilweise einst eigenständigen) Gemeinden Deutsch-Wagram, Vösendorf, Simmering, Pellendorf, Kagran, Kaiser-Ebersdorf, Rannersdorf, Himberg, Gutenhof, Süßenbrunn, Biedermannsdorf, Wiener Neudorf, Leopoldau, Ober-Waltersdorf, Hirschstetten, Siebenhirten, Weinhaus, Inzersdorf, Oberlaa, Unterlaa und Ober-Lanzendorf haben etwas gemeinsam: Alle diese Gemeinden boten nämlich der Stadt Wien in den 1860er-Jahren Grundstücke für die Errichtung eines Zentralfriedhofs an. Dass ein solcher notwendig war, zeigte sich bereits am Anfang des Jahrzehnts. Der evangelische Gottesacker, die fünf katholischen Friedhöfe sowie der israelitische Begräbnisplatz – welche alle außerhalb des Wiener Stadtgebiets lagen – waren fast komplett belegt und konnten nicht erweitert werden.
Laut dem damaligen Gemeinderat und späteren Wiener Bürgermeister Cajetan Felder (1814–1894) gab ein im Jahre 1861 von mehreren katholischen Pfarren eingebrachtes Ansuchen um Erhöhung der Grabstolgebühren und um Neuregelung der Beitragsleistung bei Ankauf, Erweiterung und Erhaltung der von ihnen betreuten Friedhöfe den Anstoß, über deren Zukunft intensiv nachzudenken. Der Wiener Gemeinderat ging auf die Gebührenfrage jedoch nicht direkt ein, sondern stimmte in der Sitzung am 23. April 1861 dem Antrag des Finanzausschusses zu, dass „von der Gemeinde Friedhöfe auf eigene Kosten errichtet, die dießfälligen Vorerhebungen und Einleitungen unverweilt getroffen, und die [Niederösterr.] Statthalterei von diesem Beschluße […] in die Kenntniß gesetzt werden“ sollen. Auch der Antrag, eine eigene Friedhofskommission aus fünf Gemeinderatsmitgliedern verschiedener Fachausschüsse zu bilden, wurde in dieser Sitzung genehmigt.
Über 200 Gemeinderatssitzungen
Doch die Eigentumsverhältnisse betreffend der bestehenden Friedhöfe und die Frage nach den Kompetenzen verschiedener religiöser und staatlicher Stellen waren so komplex, dass der Obmann der Friedhofskommission, der Arzt Anton Glickh, erst intensive Forschungen anstellen musste. Auch gab es gegen die Errichtung von Friedhöfen durch die Stadtgemeinde Einwände des fürsterzbischöflichen Ordinariats. Dieses meinte laut Glickh, dass „die katholischen Friedhöfe unter der Autorität der Kirche stehen und leicht zu Konflikten Anlaß gegeben werden könnte, wenn davon Umgang genommen würde“. Letztlich ging es vor allem darum, dass die Pfarren ihre wichtigste Einnahmequelle – nämlich die Grabstolgebühren – verlieren würden, wenn die Gemeinde Wien Friedhöfe betreiben sollte. So konnte Glickh erst nach 232 (!) Gemeinderatssitzungen am 3. November 1863 über die „Friedhofsfrage“ und den Antrag vom April 1861 ausführlich referieren. Er betonte, dass ein künftiger Kommunalfriedhof „für Katholiken, für Akatholiken, für Türken, Juden, Armenier“ und andere offenstehen werde. Gleichzeitig war Glickh wie fast alle Gemeinderäte der Meinung, dass sich die Kommune nicht in die konfessionelle Frage einmischen sollte. Zu jener Zeit hatten dem Liberalismus nahestehende Gemeinderatsmitglieder die Mehrheit im Gremium. Für sie war es eine Selbstverständlichkeit, dass kommunale Friedhöfe einen interkonfessionellen Charakter haben mussten, genauso wie andere öffentliche Anstalten, beispielsweise Schulen.
Wieder dauerte es viele Monate, bis im November 1866 Glickh in einer Gemeinderatssitzung Rahmenbedingungen und Anträge präsentierte. Bei der Wahl des Standorts für einen großen kommunalen Friedhof galt es, zwischen der hygienisch notwendigen großen Entfernung von Siedlungen und einer geringen Wegstrecke für die Angehörigen respektive den Leichentransport abzuwägen. Das wichtigste Ergebnis der Sitzung war der Antrag, mit potenziellen Grundeigentümern außerhalb der Stadt über den Ankauf von 300 Joch (ein Joch entspricht 5.755 m²) in Verhandlungen zu treten. Laut Glickh war ein lockerer, durchlässiger Kiesboden am günstigsten, der nicht von „unterirdischen Wasserläufen“ beeinträchtigt werde und der eine optimale Verwesung ermöglichen würde. Das Areal sollte vorzugsweise südlich der Ortsgemeinde Simmering liegen. „Dort befindet sich der künftige Friedhof in einer der herrschenden Windrichtung entgegengesetzten Gegend, nämlich südöstlich der Stadt. Der Boden ist locker und durchlässig, die Entfernung nicht übergroß, eine Eisenbahn und gute Chaussee in der Nähe und die Möglichkeit einer bedeutenden Ausbreitung gegeben“, so der Obmann der Friedhofskommission.
Doch es spießte sich in vielen Punkten. So kam es beispielsweise erst im Oktober 1869 zu einem Übereinkommen mit dem fürsterzbischöflichen Konsistorium: Rückwirkend mit Jänner 1869 gingen die bestehenden Friedhöfe in den faktischen Besitz der Kommune Wien über. Als Entschädigung erhielten die Pfarren eine Jahresrente. Nun gab auch die Statthalterei ihre Zustimmung für die Errichtung eines kommunalen Friedhofs, und weitere Grundstückseigentümer boten Flächen für den künftigen Zentralfriedhof an. Es trafen – wie schon anfangs erwähnt – Offerte verschiedener Gemeinden und privater Grundeigentümer ein. Manche schieden aufgrund der zu geringen Größe oder der zu großen Entfernung von Wien rasch aus. Flächen am linken Donauufer kamen nicht in Frage, da sie im Überschwemmungsgebiet der Donau lagen. Es verblieben daher nur fünf potentielle Areale. Nun wurden Fachleute um Gutachten ersucht. Der oberste Geologe der k. k. geologischen Reichsanstalt, Franz Fötterle, und der k. k. Bergrat Dionys Stur meinten beispielsweise in ihrem Bericht von Oktober 1869, dass der Grundkomplex bei Kaiser-Ebersdorf nahe Simmering am ehesten den Anforderungen entspräche. Das Areal biete auch den Vorteil, dass es weiter in südlicher Richtung erweitert werden könnte, „ohne auf geänderte Verhältnisse zu stoßen“. Das Fazit mehrerer Begehungen und Gutachten: Die Gründe der Gemeinde Kaiser-Ebersdorf würden sich am besten für einen großen kommunalen Friedhof eignen, auch weil es sich um ein ebenes Gelände gleich nördlich von der Staatseisenbahnstrecke und südlich der Reichsstraße nach Preßburg (heute Bratislava) handle.
Ein Import aus Frankfurt
Im Dezember 1869 beschloss der Wiener Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit, in der niederösterreichischen Gemeinde Kaiser-Ebersdorf 328 Joch und im benachbarten Simmering 14 Joch anzukaufen. Da klar war, dass der Friedhof in mehreren Etappen entstehen würde, legte im Herbst 1870 die Friedhofskommission fest: Die in nächster Zeit nicht für den Friedhof benötigten Grundstücke werden als Ackergründe im Lizitationsweg an Bauern verpachtet. Immerhin konnten nach zwei Ausschreibungen 260 Joch zunächst für fünf Jahre vergeben werden.
Im November 1870 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung eines anonymen, offenen Planungswettbewerbs für den zukünftigen Zentralfriedhof beschlossen. Als „Hauptgrundsatz“ galt die größtmögliche Ausnützung des gesamten Areals, eine „geschmackvolle Anordnung der Anpflanzungen und Bauwerke“, sowie eine „zweckmäßige, die leichte Auffindung der Gräber fördernde Vertheilung der Grabstellen“.
Die Jury, welche aus vier Vertretern des Gemeinderats sowie den Architekten Heinrich Ferstel, Carl Hasenauer, Friedrich Schmidt und August Schwendenwein bestand, wählte im Mai 1871 das Projekt „Per angusta ad augusta“ als bestes aus. Es stammte von den in Frankfurt am Main lebenden Architekten Karl Jonas Mylius (1839–1883) und Alfred Friedrich Bluntschli (1842–1930), welche 2.000 Gulden als Preisgeld erhielten. Erst ein Jahr später betraute der Wiener Gemeinderat die erst seit 1871 bestehende Bürogemeinschaft mit der Durchführung des Projekts. Daran anschließend wurde das Stadtbauamt beauftragt, nach den erworbenen Plänen die entsprechenden Vorlagen für die Errichtung zu erstellen, wobei die Friedhofskommission 18 Änderungen vom Siegerprojekt wünschte. Die Architekten schickten im Oktober 1872 sieben neue Zeichnungen an den Wiener Bürgermeister, die vor allem die Gestaltung der Hochbauten und deren Situierung betrafen. Alles zog sich jedoch in die Länge, sodass erst im September 1873 die Offerte für die ersten Bauarbeiten vorlagen.
Im April 1874 wurde der Leichentransport auf den Zentralfriedhof der seit 1869 bestehenden Wiener Leichenbestattungsanstalt „Entreprise de pompes funèbres“ vorerst auf die Dauer eines Jahres übertragen. Zuvor hatte die Gemeindevertretung von Simmering eine Petition gegen den Durchzug der Leichentransporte durch ihr Ortsgebiet eingebracht. Daraufhin sollte nun die Staatseisenbahn vom Wiener Ostbahnhof aus die Leichentransporte übernehmen. Diese forderte jedoch eine zu hohe Garantiesumme, und so blieb es beim Transport per Pferdewägen über die Reichsstraße via Simmering.
Anfang Oktober 1874 fasste der Wiener Gemeinderat hinsichtlich der alten Friedhöfe einen grundlegenden Beschluss: Vom Tag der Inbetriebnahme des Zentralfriedhofs, der mit dem 1. November 1874 festgelegt wurde, müsse „jede Belegung mit Leichen, sowohl in den Grüften und eigenen Gräbern als auch in den Schachten aufhören“. Man gestatte jedoch, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre ab Eröffnung des Zentralfriedhofs auf eigene Kosten Leichen aus den alten Friedhöfen auf diesen übertragen werden dürfen.
Über die Einplankung
Kurz darauf bewilligte man die Bestellung von drei Typen an Orientierungstafeln, nämlich „Gruppensäule“, „Reihensäule“ und „Gräbernummer“ bei der Wiener Eisengießereifirma Waagner. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich dabei um jene Tafeln, die noch heute den Menschen den Weg am Friedhof weisen. In derselben Sitzung des Gemeinderats traf man auch einen anderen Beschluss, der zu Kritik führte: „Nachdem der Zentralfriedhof einen konfessionslosen Charakter trägt, indem nicht nur Katholiken, sondern auch Protestanten, Griechen etc. dort zur Beerdigung kommen, sei von der Einweihung derselben Umgang zu nehmen.“ Nachdem vor allem das fürsterzbischöfliche Ordinariat protestierte, hielt man zehn Tage später fest, dass alle Religionsgemeinschaften, die den Zentralfriedhof weihen wollen, dies dürfen, „wenn dabei das Verfügungsrecht der Kommune über diesen Friedhof in keiner Weise beschränkt wird“. Nach einer langen Diskussion über die mögliche Einweihung durch einen Vertreter der römisch-katholischen Kirche beauftragte Bürgermeister Cajetan Felder nach eigenen Worten, das größte in Wien aufzutreibende Kreuz „aus was immer für einen Material“ zu kaufen. Dieses solle „in der Nacht auf den 30. October somit vor dem 1. November auf den Friedhof“ geschafft und dort in der Mitte aufgestellt werden. Gleichzeitig habe man das fürsterzbischöfliche Konsistorium und die Statthalterei darauf hinzuweisen.
Der Präsident der Statthalterei hieß es laut Felder gut, „in aller Stille, vor Anbruch des Tages“ die Einweihung vorzunehmen. Erst nachher erfuhr Felder, dass die Einweihung „in ganz eigenthümlicher Weise vor Tagesanbruch stattgefunden habe.“ Da nämlich der Friedhof um diese Tageszeit noch geschlossen war, mussten der Domdechant von St. Stephan und spätere Weihbischof von Wien Eduard Angerer und seine Begleitung die „Einplankung“ übersteigen. Am 7. November erschien im Witzblatt „Figaro“ eine Karikatur, die Felder laut seinen Lebenserinnerungen „gar nicht übel“ fand: „Ich schleppte wie Christus am Schmerzenswege ein schweres Kreuz zum Friedhofsthore, während ein erzbischöflicher Funktionär die Mitra am Kopfe, eine Butte am Rücken und [mit] einer Blendlaterne bewaffnet auf einer Leiter über die Friedhofmauer den Rückzug nimmt. Ein feister Ministrant empfängt mich mit offenen Armen sagend: ‚Sie kommen zʼspät, Herr Bürgermeister, wir haben schon vier Kreuz aufgʼstellt und eingʼweiht habʼn mer a schon!‘ Die Scene beleuchtet das volle Mondscheingesicht, das Thränen der Rührung weint.“
Die „religiöse Frage“ hatte schon Jahre zuvor für Debatten gesorgt. Anfang 1872 war nämlich bei der Gemeinde Wien ein Gesuch der israelitischen Kultusgemeinde um Verpachtung eines Areals beim geplanten Zentralfriedhof eingelangt, da es im bestehenden jüdischen Friedhof in Währing nahe Wien fast keine freien Gräber mehr gab. Da im Judentum der Grundsatz gilt, dass das Grab der verstorbenen Person gehört und somit eine Exhumierung nicht zulässig ist, konnten die Gräber in Währing nicht wiederbelegt werden. Nach jahrelangen Diskussionen überließ fünf Tage vor Inbetriebnahme des kommunalen Friedhofs die Stadt Wien per Gemeinderatsbeschluss der israelitischen Kultusgemeinde eine Parzelle für einen eigenen Friedhof beim heutigen Tor 1. Der entsprechende Vertrag wurde jedoch erst im Juli 1877 abgeschlossen: Es gingen 11,8 Hektar (also etwa 20,5 Joch) für nicht ganz 37.000 Gulden an die Kultusgemeinde, wobei ausdrücklich im Vertrag festgehalten wurde, dass der israelitischen Kultusgemeinde kein Eigentumsrecht oder Servitut eingeräumt werde.
Schon bei Planungsbeginn war klar gewesen, dass der Friedhof in Etappen wachsen würde. Bei Inbetriebnahme im November 1874 bestand der Friedhof nur aus dem nordwestlichen Teil zwischen den heutigen Toren 1 und 2. Zu dieser Zeit bestand das Hauptportal nur als hölzernes Provisorium und die Errichtung der Kapelle sowie der Arkadengrüfte waren nicht einmal noch begonnen worden. Die von Mylius und Bluntschli geplanten Administrations- und Wohngebäude wurden nach Beauftragung durch die Gemeinde Wien im Oktober 1875 erst im darauffolgenden Jahr fertiggestellt. Dass der Bau der Hochbauten über einen langen Zeitraum erfolgte, zeigt sich daran, dass erst in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts die Friedhofskirche und das Portal errichtet wurden – und dies nicht nach Plänen der beiden Frankfurter Architekten.
Die erste Ausbaustufe (in Richtung Westen) der Friedhofsfläche im Ausmaß von 41 Joch wurde im Februar 1875 nach Ablösung der bestehenden Pachtverhältnisse vom Gemeinderat genehmigt, die zweite Ausbaustufe (65 Joch) im Jänner 1879. Wenn man die Errichtung des Urnenhains im ehemaligen Baum- und Blumengarten der Renaissanceanlage Neugebäude dazurechnet, gab es bis 1921 insgesamt sieben Erweiterungen, wobei nur die letzten beiden auf zusätzlich angekauften Flächen erfolgten.
Ein Friedhof für alle – außer den Bürgermeister
Die Bewässerung aller Pflanzen am Friedhof erfolgte in den ersten Jahren mittels Pferdewägen. So gibt es einen Beschluss vom Juli 1875, in Summe 24 eiserne Bottiche, vier zweirädrige Wasserwagen und ein Fuhrwerk anzuschaffen. Erst im Juni 1879 wurde die Bewässerung durch Zuleitung von der „Ersten Wiener Hochquellwasserleitung“ beschlossen. Die ersten Sitzbänke dürfte es spätestens im Frühjahr 1880 am Friedhofsgelände gegeben haben. Die bekannte Wiener Eisengießerei Kitschelt lieferte 35 Stück.
Da die israelitische Kultusgemeinde einen Friedhofsteil von der Gemeinde übernahm und so ein eigenes Friedhofsareal für Juden entstand, verlor der Friedhof als Ganzes rasch seinen interkonfessionellen Charakter. Heute gibt es übrigens für mehrere Religionsgemeinschaften eigene räumlich abgetrennte Bereiche.
Erstaunlich ist, dass – mit Ausnahme des Urnenhains und einer relativ kleinen Erweiterungsfläche – die im Jahr 1869 angekauften Flächen 150 Jahre lang für die Bestattungen ausreichten. Da die durchschnittlich für einen Toten notwendige Fläche seit Jahrzehnten sinkt, wird das Friedhofsareal trotz Zunahme der Bevölkerungszahl in Wien auch in Zukunft mehr als ausreichend sein.
Die Planung und Errichtung des Zentralfriedhofs war ein komplexes Projekt der Stadt Wien, deren politische Vertreter damals auf die kommunale Eigenständigkeit pochten. Dem lange Zeit zuständigen Bürgermeister Cajetan Felder dürfte der Friedhof viele graue Haare beschert haben, denn er diktierte im Jahr 1888 einem Schreiber im Rahmen seiner „Lebenserinnerungen“ in die Feder: „Schon von allen Anlagen verursachte mit der neue Centralfriedhof so viel Ärger und Verdruß, daß, wenn ich mir und meiner Familie nicht schon längst in dem so friedlichen Gottesacker zu Weidling die letzte Ruhestätte eingerichtet hätte, ich testamentarisch untersagen würde im Wiener Central-Friedhof begraben zu werden.“
Quellen:
Felder, Cajetan: Lebenserinnerungen. Kapitel „Der Wiener Centralfriedhof 1861–1876“, handschriftlicher Text (Wiener Stadt- und Landesarchiv)
Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderathes der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Bände 1861–1899
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