
Hundemarke der Gemeinde Wien, 1890, Wien Museum: Inv.-Nr. 308465/32
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Einführung der Hundesteuer in Wien
„...dass wir eigentlich von unseren Hunden leben!“
Zum Auftakt einige aktuelle Zahlen: Im statistischen Jahrbuch der Stadt Wien werden 59.848 registrierte Hunde angeführt (Quelle: Stadt Wien Rechnungs- und Abgabewesen, September 2025). Bezirksmäßig gibt es die meisten Hunde in Wien Donaustadt (9641), die wenigsten in der Inneren Stadt (557) und im 8. Wiener Gemeindebezirk, der Josefstadt (535). Die Hundesteuer beträgt derzeit 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund und 160 Euro für jeden weiteren. Ab 2027 soll ein einheitlicher Tarif von 120 Euro pro Hund eingeführt werden. Alle Hunde in Österreich müssen ab dem dritten Lebensmonat gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sein. So viel zur heutigen Gesetzeslage, die im Lauf der Jahrzehnte – zumeist anlassbezogen – immer wieder novelliert und adaptiert wurde.
Denn Horrormeldungen über bissige Hunde gibt es genauso lange wie die Beziehung zwischen Mensch und Hund währt. Speziell in Zeiten, als streunende Hunde im Wiener Stadtbild keine Seltenheit waren und Hundesteuer und Registrierpflicht noch in weiter Ferne lagen, war die Angst vor Hundebissen groß und durchaus berechtigt. Anfang des 19. Jahrhunderts kannte die Medizin noch kein Mittel gegen die sogenannte „Hundswut“ oder „Wutkrankheit“. Der viel zitierte „beste Freund des Menschen“ konnte für seine Umwelt also durchaus auch eine Gefahr darstellen.
Auf der anderen Seite dürften die Wienerinnen und Wiener immer schon ein stark ausgeprägtes Faible für Hunde gehabt haben, wobei man früher zwischen sogenannten Luxushunden, also Haustieren, und Arbeitshunden, wie Wach-, Jagd- und Zughunden unterschieden hatte.
Internationaler Veterinärkongress in Wien 1865
Damals wie heute prallen bei Hundethemen oftmals zwei Welten aufeinander: Die eine Seite sieht sich als Anwälte der Tiere, rückt den Tierschutz, ihre Zuneigung und Liebe für diese Wesen in den Vordergrund. Die anderen sprechen Probleme an und suchen nach Möglichkeiten, um etwaige Missstände in den Griff zu bekommen. Hinsichtlich der Eindämmung der Tollwut lieferte ein im Jahr 1865 in Wien stattfindender internationaler Veterinärkongress hierfür griffige Argumente. Die Mediziner kamen zu dem Schluss, dass die Einführung einer Hundesteuer, wie sie u. a. bereits in Berlin praktiziert wurde, sinnvoll wäre. Denn durch die damit einhergehende zusätzliche finanzielle Belastung könnte die Anzahl der Hunde vermindert und ein besserer Überblick über die Hundepopulation geschaffen werden. Neue Steuern einzuführen, ist allerdings immer eine heikle Angelegenheit. Noch mehr, wenn es sich um emotional besetzte Themen handelt, was hier zweifellos der Fall ist.
Einführung der Hundesteuer in Wien: eine Chronologie
Entsprechend hitzig wurden auch die Debatten auf politischer und medialer Ebene geführt. Jahrzehntelang wurde laut darüber nachgedacht, wie man in Wien eine solche Hundeabgabe gesetzlich verankern könnte. Konkret läuft diese Diskussion, wie in der Morgen Post vom 17. Oktober 1862 zu lesen ist, seit mindestens 1803. Um der Wutkrankheit Einhalt zu gebieten, wurden damals erste Grundzüge eines Hundesteuergesetzes entwickelt. Wenngleich sich das Magistrat prinzipiell zustimmend äußerte, „nahm die Sache danach den gewohnt schläfrigen Gang und wurde bald wieder vergessen“. Als vier Jahre später die Seuche beunruhigende Ausmaße annahm, wurden „im Schrecken des Augenblicks bei allen Behörden, vom Magistrat bis zum Ministerium, die Untersuchungen und Verhandlungen über die Hundesteuer wieder aufgenommen“ – um bald darauf ohne bemerkenswerte Resultate ebenfalls wieder zu verebben.
Erst 1830 scheint es mit der Sache ernst zu werden. Die übereinstimmenden Gutachten aller Fachmänner und Instanzen (Stadthauptmannschaft, Regierung, Ministerium) empfahlen die Einführung der Hundesteuer. Die Unterschrift wurde dem Aktenstück allerdings versagt, weil bei der damaligen Finanzwirtschaft die nicht unbegründete Besorgnis auftauchte, dass die komplizierte Verwaltung und Kontrolle keinen ausgiebigen Ertrag bei der neuen Steuer erwarten lasse und „die Ausschreibung einer neuen Steuer keinen guten Eindruck auf die Bevölkerung machen würde“. Mit anderen Worten: Der Akt wurde wieder zu den Akten gelegt.
1849, genauer gesagt am 30. November wurde im Plenum des Gemeinderats die wieder dringlich gewordene Causa diskutiert und die Einführung der Hundesteuer beschlossen. Diesmal war es das Veto der Stadthauptmannschaft, also der Polizei-Oberdirektion, die den Beschluss kippte, weil deren Ansicht nach die bestehenden polizeilichen Einrichtungen und Maßnahmen ausreichend gewesen seien, den herumstreuenden Hunden Herr zu werden. Konkret war es damals Aufgabe der Hundefänger, Hilfskräfte der städtischen Wasenmeister, herumstreunende Straßenhunde mit der Fangschlinge, im Volksmund „Max’n“ genannt, einzufangen. Ihr weiteres Schicksal war in der Regel damit besiegelt. Zusammengepfercht im sogenannten „Schinderwagen“ wurden sie in die Wasenmeisterei nach Kaiserebersdorf gebracht. Meldete sich innerhalb von drei Tagen kein Besitzer, wurden sie getötet.
Dass die Wasenmeisterei wegen ihrer Streifzüge nach Hunden mitunter großen Anfeindungen ausgesetzt war, ist wenig verwunderlich. Da halfen auch Appelle seitens der Stadtverwaltung an die Wienerinnen und Wiener nur bedingt, „die oft gefährliche Arbeit der Angestellten der Sanitätseinrichtung durch Entgegenkommen zu fördern.“ Auch wenn die Angst vor Tollwut ein großes Problem darstellte, hatte ein Teil der Wiener Bevölkerung eben Mitleid mit den Tieren.
Inkrafttreten der Hundesteuer am 1. April 1869
Letztlich sollte es noch weitere zwei Jahrzehnte dauern, bis Ende Dezember 1868 für Wien und mehrere angrenzende Gemeinden durch die k. k. Landesbehörden die Einführung einer sogenannten „Gemeindeauflage auf den Besitz von Hunden“ genehmigt wurde. Diese neue Abgabe sollte eine zusätzliche Einnahmequelle für die kommunalen Haushalte schaffen. Die Maßnahme stand im Zusammenhang mit dem wachsenden Finanzbedarf der städtischen Verwaltung in einer Zeit rascher Urbanisierung und Bevölkerungszunahme. Viele Städte im deutschsprachigen Raum führten zu dieser Zeit ähnliche Abgaben ein, um die stark wachsenden Aufgaben der Stadtverwaltungen – etwa im Bereich Gesundheit, Straßenreinigung oder Tierseuchenbekämpfung – zu finanzieren. Die Einführung erfolgte im Zuge einer breiter angelegten Steuerreform, die auch andere kommunale Abgaben umfasste. Dr. Karl Helm, Nationalökonom und von 1862 bis 1868 liberaler Gemeinderat, war seit Jahren einer der treibenden Kräfte für die Einführung des Hundeabgabegesetzes. Dessen Umsetzung sollte er allerdings nicht mehr erleben, da er Ende März 1868 verstarb.
Zu diesem Zeitpunkt war Andreas Zelinka Bürgermeister von Wien (1861-1868) und es dürfte, vor seinem unerwarteten Tod am 21. November 1868, zu einer seiner letzten Amtshandlungen gezählt haben, als er sich im September 1868 in einem Schreiben an die Bürgermeister der angrenzenden Vororte Döbling, Nußdorf, Währing, Weinhaus, Hernals, Ottakring, Neulerchenfeld, Rudolfsheim, Fünf- und Sechshaus, Unter- und Obermeidling, Gaudenzdorf, Simmering und Floridsdorf gewandt hatte, um auch hier die Einführung einer Hundesteuer anzuregen und ein möglichst einheitliches Vorgehen in dieser Causa zu erzielen.
Tatsächlich in Kraft trat das Hundeabgabegesetz am 1. April 1869 und fällt somit in die Ära von Bürgermeister Cajetan Felder (1868-1878), der Zelinkas Nachfolge antrat. Die jährliche Steuer betrug 4 Gulden pro Hund. Über die bezahlte Steuer wurde eine amtliche Quittung ausgefertigt und eine Blechmarke ausgehändigt, worauf die Nummer des Steuerregisters und die Jahreszahl eingraviert waren. Die Hundemarke war am Halsband des Hundes anzubringen.
Detail am Rande: Mit der Einführung der Hundesteuer trat laut § 8 der Maulkorbzwang außer Kraft. Einzige Ausnahmen waren „Bulldoggs“ und Hunde, die dem Eigentümer als bissig bekannt waren. Die Abschaffung der Maulkorbpflicht wurde bereits zuvor mehrfach angeregt, zumal, so die damalige Argumentation, „der Maulkorb, wenn er so angefertigt ist, dass er das Beißen hindert, den Atmungsprozess auf gefährliche, die Wutkrankheit geradezu herbeiführende Weise hindert, auf andere Art konstruiert, niemanden schützt.“
Aufgrund der Registrierpflicht gibt es nun genauere Zahlen zur Entwicklung der Hundepopulation in Wien. 1896 waren in Wien rund 40.000 Hunde registriert, 1912 ca. 60.000. Die eingehobenen Steuergelder waren immer wieder auch Anlass für satirische Zeitungsartikel. So war beispielswiese im Dezember 1889 im Satiremagazin „Kikeriki“ zu lesen: „Durch die Hundesteuer kommt eine Masse Geld herein – diese Masse Geld wird aber ausschließlich für die Armen verwendet. Hierdurch ist dem ärmsten Mann Gelegenheit geboten, entweder selbst wohlhabend zu werden oder doch mindestens seine Kinder so erziehen zu lassen, dass diese ihr Geld selbst verdienen und wohlhabende Leute werden können. Da aber diese Zukunfts-Wohlhabenden ihre Wohlhabenheit nur unseren Hunden zu verdanken haben, so folgt daraus klar und deutlich: dass wir eigentlich von unseren Hunden leben! Daher ein Hoch der Hundesteuer!“
Von Zughunden und Luxushunden
In diesem Kontext sei daran erinnert, dass Hunde in Mitteleuropa über Jahrhunderte auch als Arbeitstiere eingesetzt wurden. Sie zogen u. a. Kleinfuhrwerke oder fungierten als Wachhunde. Mitunter kam es diesbezüglich in Wien auch zu Verordnungen, wie beispielsweise im Juni 1881, als vonseiten der Polizeidirektion folgende Kundmachung erlassen wurde: „Aus Anlass zahlreicher Beschwerden über die Störung der nächtlichen Ruhe durch die vielen Zughunde der auf dem Markte der inneren Stadt sich einfindenden Marktbesucher wird im Einvernehmen mit dem Wiener Magistrate verordnet, dass in der Zeit von 10 Uhr abends und 6 Uhr morgens Hundegespanne in der inneren Stadt nicht verkehren dürfen.“ (Wiener Vorstadt-Presse, 5. Juni 1881)
Auch im Hinblick auf die Besteuerung machte es einen Unterschied, ob man ein Schoßhündchen besitzt oder einen Arbeitshund. In einem Vermerk vom 12. Dezember 1921 ist in der Illustrierten Kronenzeitung zu lesen, dass die Hundesteuer für Luxushunde 3000 Kronen beträgt, für Wach- und Zughunde 40 Kronen und für alle anderen Hunde 100 Kronen pro Jahr. Unter Luxus- und Modehunde fielen damals u. a. Affenpinscher, die Hunderasse Griffon Bruxelloi oder die seidenhaarigen Palasthunde Japan Chin, für die Preise bis zu 10.000 Kronen bezahlt wurden.
Die stete Erhöhung der Hundesteuer dürfte somit keine abschreckende Wirkung auf Hundeliebhaber gehabt haben. Auch rund um den Ersten Weltkrieg war, trotz Lebensmittelknappheit, die Nachfrage nach Hunden ungebrochen, was den Ernährungsrat dazu bewog, einen Antrag zur Abschaffung der Luxushunde zu stellen. Wenige Tage später gab es allerdings – zur Erleichterung aller Hundeliebhaber – Entwarnung vonseiten des Ernährungsministers und der Antrag war vom Tisch.
1925 waren in Wien rund 90.000 Hunde registriert, wie in der Reichspost vom 22. April zu lesen war, was zur Folge hatte, dass die Gemeinde Wien aus der Wiener Hundeliebhaberei eine beträchtliche Summe an Steuern bezog und den Autor des Artikels zu der satirischen Bemerkung veranlasste, „dass eine paarweise Polonaise der Wiener Hunde eine Prozession ergeben würde, die vom Stephansplatz in Wien bis nach Purkersdorf reichen würde.“
Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln
Gute Nachrichten für Hundebesitzer kündigte die Arbeiter-Zeitung vom 7. August 1926 an. Ab September sei – mit einigen Einschränkungen – das Mitnehmen von Hunden auf der elektrischen Stadtbahn versuchsweise gestattet. Der Hund dürfe allerdings nur eine maximale Schulterhöhe von 60 Zentimeter aufweisen, Ausnahmen seien nur bei Polizei-, Führer- und Jagdhunden erlaubt. Des Weiteren haben die Hunde einen Maulkorb zu tragen und sind an der kurzen Leine zu führen. Ausgeschlossen von der Beförderung seien „Hunde, die augenfällig krank sind oder ein ekelerregendes Aussehen haben.“ Generell seien Hunde nur auf der vorderen Plattform der Raucherwagen erlaubt und außerhalb der werktäglichen Hauptverkehrszeiten. Der Fahrpreis entspreche demjenigen einer erwachsenen Person.
Dieser Erlass der Gemeindeverwaltung wurde gemeinsam mit dem Wiener Tierschutzverein kommuniziert und man appellierte an die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, dass die Vorschriften strengstens einzuhalten sind. Ab April 1931 konnten Hunde dann auch via Straßenbahn befördert werden.
Rückblickend betrachtet, wurde die Hundesteuer im Laufe der Jahrzehnte immer wieder adaptiert und novelliert. Nach der ursprünglichen Implementierung als „Gemeindeauflage auf den Besitz von Hunden“ (1868/69) erfolgte am 17. Dezember 1913 die Umsetzung der Abgabe in systematischerer Form. So beschloss der Wiener Gemeinderat eine neue Hundeabgabeordnung, die eine jährliche Zahlung von 8 Kronen pro Hund vorsah. Mit diesem Beschluss wurde die Abgabe endgültig institutionalisiert und zu einem festen Bestandteil der kommunalen Finanzordnung. In der Folgezeit wurde sie mehrfach angepasst, sowohl was die Höhe als auch die Modalitäten betrifft.
Eindämmung der Tollwut in Wien
Die Frage, ob die Einführung der Hundesteuer tatsächlich dazu geführt hat, dass sich weniger Wienerinnen und Wiener für einen Hund als Haustier entscheiden, sei dahingestellt. Feststeht, dass die damit einhergehende Registrierpflicht der Hunde speziell im 19. Jahrhundert ein gutes Mittel war, um die Ausbreitung der Tollwut besser in den Griff zu bekommen.
Wobei die entscheidende Wende letztlich der Impfstoff gegen Tollwut brachte, der im Jahr 1885 von Louis Pasteur (1822-1895) entwickelt wurde. Dass die Tollwut-Impfung nach Wien gelangte, ist wiederum Emerich Ullmann zu verdanken, damals Assistent an der ersten Chirurgischen Universitäts-Klinik in Wien. Er stellte sich 1886 am französischen Institut Pasteur als Versuchsperson zur Verfügung, um die Ungefährlichkeit des Tollwut-Impfstoffs zu verifizieren. Das Experiment gelang und Ullmann brachte das Know-how zur Erzeugung des Impfstoffes nach Wien. Bis sich diese Schutzimpfung etablierte, sollte es allerdings noch einige Jahre dauern. Erst nach einer Tollwut-Masseninfektion 1891 im Kronland Bukowina bildete der Oberste Sanitätsrat ein epidemiologisches Komitee, das die Ermöglichung der Wutimpfung in einem k. k. Krankenhaus empfahl. Im Juli 1894 wurde dann an der Wiener Krankenanstalt Rudolfstiftung ein Institut geschaffen, an dem Tollwut-Impfungen durchführt wurden.
Abschließend noch zur Frage, ob Wien eine besonders hundebegeisterte Stadt sei? Nimmt man die Anzahl der Hunde als Parameter, dürfte es – in Relation gesehen – beispielsweise in Berlin noch mehr Hundeliebhaber geben. Bei rund 3,6 Millionen Einwohnern sind aktuell über 130.000 Hunde registriert, in Wien, wie eingangs erwähnt, knapp 60.000 bei rund 2 Millionen Menschen.
Generell hat sich aus der anhaltend hohen Nachfrage nach dem viel zitierten „besten Freund des Menschen“ auch ein großer Wirtschaftszweig entwickelt: von Hundefutterindustrie bis hin zu Hundezüchtern, Hundetrainern, Hundepsychologen und Hundefriseuren. Nicht zu vergessen die tierärztlichen Praxen. Gab es 2007 noch 463 Tierärzte und Tierärztinnen in Wien, ist diese Zahl mittlerweile auf über 700 angestiegen. Die satirische Bemerkung aus dem Jahr 1889, „dass wir eigentlich von unseren Hunden leben“ ist in Bezug auf manche Berufszweige in gewisser Weise also tatsächlich Realität geworden.
Literatur
Raymond Coppinger, Mark Feinstein: Die Ethologie der Hunde. Wissenschaftliche Grundlagen zum Verhalten, Nerdlen 2018.
Gerwin Haybäck, Michael Haybäck: Ethik und Recht der Hundehaltung im Wandel, Wien 2000.
Thomas Hofmann: Altwiener Tiergeschichten. Erlesene Geschichten & Feine Feuilletons, Wien 2017.
Ádám Miklósi: Hunde. Evolution, Kognition und Verhalten, Stuttgart 2011.





















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