
Plättchen einer unvollständigen Musterkollektion der Wiener Porzellanmanufaktur, um 1800, aus der Sammlung Siegfried Fuchs. Das Objekt wurde 2002 als eines von über 200 Objekten an die Erb:innen von Fuchs restituiert und in der Folge vom Museum wieder angekauft. Foto: Birgit und Peter Kainz, Wien Museum
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Provenienzforscher Michael Wladika im Interview
„Man kann nie einen Schlussstrich ziehen“
Wie bist Du zum Wien Museum gekommen?
Ich bin ursprünglich gelernter Jurist, habe nach dem Studium das Gerichtsjahr gemacht, dann zehn Jahre einen Familienbetrieb geführt und nebenbei Geschichte studiert und mit einer Dissertation abgeschlossen. Von einem Freund erfuhr ich 1999, dass die Museen der Stadt Wien jemanden suchen. Allerdings nicht für die Provenienzforschung. Ich hatte dann zwei Vorstellungsgespräche beim damaligen Direktor Günter Düriegl. Am Ende des zweiten Gesprächs meinte er: ´Alles bestens! Ich kann Ihnen aber leider nur die Provenienzforschung geben. Das ist aber blöd, weil damit sind wir in zwei Jahren fertig.` Ich habe dann noch am gleichen Tag den Kurator Peter Eppel kennengelernt, der dafür zuständig war und mit dem ich gemeinsam die Provenienzforschung bis 2003 gemeinsam gemacht habe, danach allein. Aus den prophezeiten zwei Jahren sind 27 geworden.
Also ein Schnellstart. Auch in Punkto Forschung?
Eigentlich nicht. Denn am Anfang hatten wir wenig. Es gab die Hausakten. Es gab die Inventarbücher, in denen man die Namen der Verfolgten finden konnte. Und es gab die Vermögensanmeldungen der verfolgten Jüdinnen und Juden, die im Österreichischen Staatsarchiv zu finden sind. Sie mussten laut einer Verordnung vom 26. April 1938 ihr Vermögen bekanntgeben. Rund 60.000 Fälle sind das. Bei dieser Vermögensanmeldung gibt es einen Unterpunkt IV. g.). Da musste man Kunstgegenstände, Sammlungen oder wertvolle Metalle eintragen. Aber nur den Wert, nicht worum es sich handelt, weil die Inventarlisten meistens entnommen worden waren. So haben wir begonnen.
Und wann ist die Aktenlage besser geworden?
Die große Wende kam mit der österreichischen Historikerkommission, bei der ich auch Mitarbeiter war. Damals haben sich auf einen Schlag alle Archive geöffnet. Um ein Beispiel zu nennen: Ich hatte mit dem Peter Böhmer und Ronald Faber ein Projekt zur Finanzprokuratur. Plötzlich konnten wir deren Akten sichten, wo normalerweise kein Mensch hineingekommen ist. Ist heute alles wieder geschlossen. Was für uns wesentlich war, dass wir plötzlich Zugang bekommen haben zu den Akten des Oberfinanzpräsidenten Wien-Niederdonau, der sämtliches geraubtes Vermögen „verwertet“ hat. Diese Akten lagerten irgendwo in der Wollzeile und waren so verschimmelt, dass sie vorher begast werden mussten, bevor man sie verwenden konnte. Nach 1945 hat man diese Akten einfach weitergeführt. Dann war es nicht mehr der Oberfinanzpräsident, sondern die Finanzlandesdirektion. Eigentlich pietätlos, aber für uns als Historiker praktisch: Denn die Finanzlandesdirektion war nach dem Krieg für die Rückstellungen zuständig. Das heißt, man hat in einem Akt die Entziehungen und das, was später restituiert wurde.

Zu welchen Akten habt Ihr noch Zugang gekriegt?
Zu den Restitutionsmaterialien des Bundesdenkmalamts, die viele wertvolle Informationen enthalten. Und es gab nach dem Krieg Fonds zur Entschädigung und für Anerkennungszahlungen an Opfer. Die Akten dieser Fonds konnten wir auch einsehen.
Gehen wir nochmal einen Schritt zurück. Kannst Du kurz noch die Hintergründe erläutern, die dazu geführt haben, dass die Provenienzforschung überhaupt in Gang gekommen ist?
Begonnen hat es bekanntermaßen mit der Beschlagnahmung zweiter Schiele-Gemälde, die aus jüdischem Besitz stammten und als Leihgaben des Leopold Museums in einer Ausstellung im Museum of Modern Art in New York zu sehen waren. Das war der Auslöser für eine längst überfällige Beschäftigung mit dem Thema. In Folge gab es die Kommission für Provenienzforschung für den Bund und analog dazu hat der damalige Wiener Kulturstadtrat Peter Marboe ziemlich früh – nämlich noch vor dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss für ein Wiener Restitutionsgesetz – dem Museum klargemacht, dass man mit Provenienzforschung beginnen müsse. Der erste Fall war jener der Familie Rothschild, ein ganz besonderer Fall. Denn das Rückgabegesetz des Bundes war im Grunde eine Lex Rothschild. Weil man folgendermaßen vorgegangen ist: Geraubte Gegenstände sind nach 1945 wieder restituiert worden. Doch es gab zugleich ein Ausfuhrverbot. Also hat man gesagt: Wir erlassen das, wenn im Gegenzug dem Staat einige Kunstwerke gewidmet werden. So hat sich aber nicht nur der Bund verhalten, sondern auch die Stadt Wien. Also im Grunde eine Erpressung. Man hat auch von einer zweiten „Arisierung“ gesprochen. Diesen Skandal haben damals Hubertus Czernin und Thomas Trenkler in einer Serie des Standard thematisiert. Und nicht zuletzt hat auch die berüchtigte Auktion in Mauerbach, die 1996 stattgefunden hatte, für ein entsprechendes Umdenken gesorgt.
Das Wiener Restitutionsgesetz, das im April 1999 im Gemeinderat beschlossen wurde, gilt als strenger als jenes des Bundes, weil es die aktive Suche nach möglichen Geschädigten bzw. deren Erben vorschreibt. Was bedeutet das in der Praxis?
Dass man nicht Anwaltskanzleien mit der Erbensuche und mit Gutachten beauftragen muss, sondern den Fall von einem ersten Hinweis bis zum Schluss betreuen kann. Wir legen der Wiener Restitutionskommission, die sich damals konstituiert hat, unsere Berichte zu den Fällen vor und die Kommission gibt dann eine Empfehlung ab, ob restituiert werden soll oder nicht. Die tatsächliche Letztentscheidung liegt formal beim Kulturstadtrat bzw. jetzt bei der Kulturstadträtin. Letztere haben in all den Jahren kein einziges Mal gegen die Empfehlung der Kommission entschieden.

Kommen wir kurz zur Praxis der Erbensuche. Wie war die in den Anfängen?
Die Erbensuche wäre in dieser Form ohne Internet nicht durchführbar, insofern war es am Anfang noch rudimentär und hat sich dann aber mit den Jahren rasant geändert. Allein schon eine Datenbank wie die SSDI, also der Social Security Death Index, der die Sterbefälle aller US-Staatsbürger:innen archiviert. Anhand des Geburtsdatums kann man feststellen, wann und wo diese Person gestorben ist. Dazu gibt’s eine Sozialversicherungsnummer. So haben wir u.a. Erben finden können. Zu Beginn bin ich in Wien oft auch auf Friedhöfe gegangen und habe mir die Namen auf den Grabsteinen notiert. Wenn man weiß, wer der Grabberechtigte ist, erhält man vielleicht auch einen Hinweis auf Opfer des NS-Regimes oder deren Rechtsnachfolger. Da fällt mir eine bezeichnende Anekdote ein: In der Friedhofsverwaltung wurde mir gesagt, dass sie aus Datenschutzgründen keine Namen von Grabberechtigten rausgeben dürfen. Ich hielt dagegen, dass das aber für Restitutionszwecke notwendig sei. Also ging der Beamte einfach kurz raus, um angeblich ein wichtiges Telefongespräch zu führen, und ich habe in der Zwischenzeit die Namen aufgeschrieben. So ging das am Anfang auch zum Teil vor sich. Typisch österreichisch halt.
Wie ergiebig waren oder sind die hauseigenen Akten im Museum?
In den Inventarbüchern steht fallweise „Aus Judenbesitz“, manchmal auch mit den Namen der betroffenen Personen. Damit hat man einen eindeutigen Hinweis auf Raubgut. Diese Fälle konnten wir oft relativ rasch klären, außer wenn die Erben nicht zu klären sind. Manche Erben finden wir aktiv, in anderen Fällen werden wir von ihrer Seite kontaktiert. Bis heute melden sich Personen, zuletzt etwa ein Mann aus Südafrika, der den Namen seines Großvaters in einem unserer Restitutionsberichte, die ja im Internet veröffentlicht werden, gefunden hat. Nach der Übermittlung weiterer Unterlagen haben wir ein Bild, das einst seiner Familie gehört hat, vor kurzem restituiert.
Wieviel Fälle konntet Ihr bislang aufklären?
Etwa siebzig konnten wir abschließen. Die meisten Objekte gab es bei der Sammlung Strauß-Meyszner, wo gemeinsam mit der Wienbibliothek über 6000 Objekte restituiert und danach angekauft wurden. Im schnellsten Fall ging es so, dass zwischen erstem Kontakt seitens eines Erbberechtigten und der Empfehlung der Kommission bzw. der Entscheidung des Stadtrates ein halbes, dreiviertel Jahr liegt. In anderen Fällen dauert es jahrelang, bis man alle Erben ausfindig machen kann. Im Fall einer Beethovenbüste dauerte es auf Grund der über 200 potentiellen Erben und der entsprechend langen Erbensuche 18 Jahre, bis die Büste ausgefolgt werden konnte. Zurzeit arbeiten wir an fünf oder sechs akuten Fällen. Man kann aber nie einen Schlussstrich ziehen. So wurden zum Beispiel eine große Anzahl von Objekten im Dorotheum oder im Kunsthandel erworben, die wahrscheinlich auf Grund der Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes in den Kunsthandel gekommen sind und daher potentiell zu restituieren sind. Mangels Quellen gibt es dazu aber nur in den seltensten Fällen Hinweise auf die Besitzer:innen vor 1938. Dann gibt es noch an die 200 Objekte die von der Vugesta, der Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo, „verwertet“ wurde. Das war Umzugsgut, das Juden und Jüdinnen auf der Flucht hier in Wien zurücklassen mussten. Auch hier gibt es keine Hinweise auf die ehemaligen Besitzer, die Objekte sind aber im Internet veröffentlicht und so könnte uns jederzeit jemand kontaktieren und einen womöglich berechtigten Anspruch stellen. Am Anfang haben sich logischerweise nicht viele Personen gemeldet, das ist erst in den letzten Jahren gekommen.
Noch einmal zurück zum Anfang: Wie konnte man sich derart verschätzen, was die Dauer der Provenienzforschung betrifft?
Vielleicht, weil man nicht bedacht hat, dass gerade das Wien Museum als Mehrspartenmuseum besonders involviert war. Es geht ja nicht nur um Kunstwerke, sondern um Alltagsgegenstände, etwa in der Modesammlung. Ich denke allerdings, dass viele Museumsdirektoren damals dachten, das ist bald vom Tisch.
Die Kunsthistorikerin Nicoletta Müller ist Deine Nachfolgerin und übernimmt nun mit Deiner Pensionierung die Provenienzforschung im Museum. Kann die Restitution überhaupt jemals als abgeschlossen gelten?
Wie der oben erwähnte Fall aus Südafrika zeigt, kann sich jederzeit jemand melden. Es gab ja schon Ende der 80er Jahre ein Kunst- und Kulturbereinigungsgesetz. Da konnten sich Leute melden, wenn sie Ansprüche an Raubgut stellen wollten. Aber das Gesetz wurde halt nur in der Wiener Zeitung veröffentlicht, wer in der ganzen Welt hat das überhaupt mitbekommen? Man hätte sich melden können – und musste dann allerdings beschreiben, was etwa auf dem entsprechenden Bild zu sehen ist, was eine zusätzliche Hürde war. Was nicht abgeholt wurde, ist bekanntlich in Mauerbach versteigert worden. Gut, dass man daraus gelernt hat.
Hinweis
Mehr zum Thema gibt es in der Publikation »In gutem Glauben erworben«. 25 Jahre Restitutionsforschung der Stadt Wien (erschienen 2024 im Czernin Verlag) zu lesen. Sie ist im Shop des Wien Museums, in der Wienbibliothek im Rathaus sowie im Buchhandel erhältlich.

















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